Patientenverfügung

Aufklärung zur Patientenverfügung

Für den Fall, dass es bei schweren Erkrankungen, oder nach Unfällen, nicht möglich ist den eigen Willen den behandelnden Ärzten kundzutun (z. B. bei Bewusstlosigkeit), um die Anwendung oder Einschränkung von medizinischen Behandlungen (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) zu verfügen, gibt es die Patientenverfügung.

Wenn sie sicher gehen wollen, dass entsprechend ihrer Wünsche verfahren wird, gibt es das Instrument der Verbindlichen Patientenverfügung.

Voraussetzung dafür ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung.

Patientenverfügung
Der Inhalt einer Patientenverfügung

Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt, einem Notar, vor einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereins errichtet werden.
In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein, oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt.
Selbstverständlich kann die Patientenverfügung jederzeit vom Patienten selbst widerrufen, oder abgeändert werden.

Was ist beim Verfassen der Patientenverfügung zu beachten

Sie bleibt für acht Jahre verbindlich (außer der Patient hat eine kürzere Frist bestimmt) und muss dann wieder bestätigt werden, wofür erneut eine ärztliche Aufklärung erfolgen muss. Danach beginnt die Frist von acht Jahren wieder zu laufen.
Aus meiner langjährigen Erfahrung der Arbeit auf Intensivstationen, kann ich nur dringend empfehlen, die Aufklärung von einem Arzt mit eben solcher Erfahrung durchführen zu lassen.
Die Formulierungen der entsprechenden Passagen einer Patientenverfügung werden, wenn der Fall eintreten sollte, aufs Genaueste befolgt. Unklare Aussagen, welche Spielraum für Interpretation lassen, werden Ärzte immer zum Handeln im Sinne ihres Berufsethos zwingen. Das heißt, dass beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen fortgeführt werden, bis deren Sinnhaftigkeit aus medizinisch/ethischer Sicht nicht mehr indiziert ist.

Termin

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