Thema 2

Die Patientenverfügung und die korrekte Ausformulierung der individuellen Wünsche ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Leider sind mir in meiner Tätigkeit besonders auf Intensivstationen immer wieder Fälle vorgekommen, das zwar durch Gespräche mit den Angehörigen der Wille der Patienten, die schwer krank im Tiefschlaf liegen, klar erkennbar war, dieser sich aber nicht entsprechend klar ausformuliert in der Patientenverfügung wiedergefunden hat. Dadurch wird der Handlungsspielraum der behandelnden Ärzte eingeschränkt, da immer nur die Niederschrift für die Entscheidungsfindung in der Behandlungsplanung Berücksichtigung finden darf. Ich bin daher der Meinung, dass es ratsam ist, beim Ausformulieren der Wünsche, welche eine intensivmedizinische Therapie betreffen, unbedingt einen Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin zu Rate zu ziehen.